Elterngeld für Selbstständige
25.07.10 / Rund um die Familie / Autor: Ella / Kommentare: (0)
Schlagwörter: Elterngeld, Finanzen
Das Elterngeld – immer wieder ein Thema in Politik und Medien. Zuletzt viel diskutiert wurde die sozialpolitische Schieflage des Entwurfes des Elterngeldgesetzes (EEG), nach dem BezieherInnen von Arbeitslosengeld II ebenso wie nicht erwerbstätige PartnerInnen von gut verdienenden Beschäftigten oder Selbstständigen gleichermaßen den Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat bekommen sollen.
Das Nettogehalt zählt für die Berechnung
Grundsätzlich gilt, dass Eltern 67 Prozent des letzten monatlichen Nettogehalts bekommen, Zugrunde gelegt werden dabei das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Belegt werden muss das mit Vorlage der Lohnabrechnungen.
Bei Selbstständigen besteht die Problematik, dass sie ihren Verdienst nur zeitversetzt über einen längeren Zeitraum dokumentieren können. Deshalb wird bei solchen Eltern die Summe auf Basis des Veranlagungszeitraums ermittelt, wenn sie kontinuierlich selbststänidg waren. Gemeint ist damit der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen ermittelt wurden.
Ansparabschreibung mit negativen Folgen
Das Sozialgericht München hat diese Handhabung nun bestätigt. Grund dafür war die Klage eines Selbstständigen und frischgebackenen Vaters. Der wollte erreichen, dass gerade nicht der letzte Veranlagungszeitraum für die Berechnung des Elterngeldes gilt.
Hintergrund des Begehrens ist, dass der Mann in dieser Zeit eine Ansparanschreibung beim Fiskus beantragt hatte, um seinen Gewinn zu mindern. Das tun Unternehmen und eben auch selbstständige um eine Abschreibung vorzuverlagern und um im Jahr des Antrages eine niedrige Besteuerung zu erreichen. Die Abgabe ist damit allerdings nur aufgeschoben, nicht aufgehoben. Mit dem (künstliche) verminderten Einkommen fiel auch das Elterngeld bei dem Betroffenen geringer aus.
Das Münchner Sozialgericht bestätigte nun aber, dass die Berechnung korrekt war. Begründung: Mann könne nicht einerseits die Steuerlast mindern und andererseits diese in Anspruch genommene Vergünstigung bei der Elterngeldberechnung außer Acht lassen.
Selbstständige, die bald ein Kind bekommen, sollten deshalb die Auswirkungen von finanziellen Aktionen auch auf das Kindergeld beachten.
Kommentare: 0